Logo Projekt204

Verbot von Probeabstimmungen und des Fraktionszwangs

Als Öffentliche Petition online eingereicht am 31. Mai 2010

Die Petition kann hier eingesehen werden: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=12307
Sie befindet sich nun in der parlamentarischen Prüfung. Wir werden über den Fortgang berichten. Den 2.529 Mitzeichnern sei herzlich für ihr Engagement gedankt!

Gegenstand dieser Petition:

Bei Entscheidungen des Deutschen Bundestags von großer Tragweite sehen sich Bürger als der eigentliche Souverän dieses Staates in den Medien immer wieder mit einer dem Geist unserer Grundordnung Hohn sprechenden Verfahrensweise konfrontiert: der Probeabstimmung in den Fraktionen.
Diese steht im Kontext einer erzwungenen Fraktionsdisziplin, eines faktischen Fraktionszwanges, der dem Artikel 38 (1) GG widerspricht und diesen zu einer Farce werden lässt!

Ziel dieser Petition:

Probeabstimmungen sowie impliziter wie expliziter Fraktionszwang gehören umgehend abgeschafft! Der Grundgesetz-Artikel 38, Absatz (1) – „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ – muss im parlamentarischen Betrieb uneingeschränkt Gültigkeit erlangen.

Institution, gegen die sich diese Petition richtet:

Diese Beschwerde richtet sich gegen den Deutschen Bundestag und die in ihm jeweils vertretenen Fraktionen.

Von dieser Petition beabsichtigte Änderung von Vorschriften:

Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags ist im Abschnitt IV. (Fraktionen) dahingehend zu ergänzen, dass eben keine Verfahrensweise im parlamentarischen Betrieb dem Artikel 38 (1) GG widersprechen bzw. seinen Geist aushöhlen darf – konkret sollen explizit Probeabstimmungen in Gruppen und Fraktionen sowie jede Form des Gruppen- bzw. Fraktionszwangs untersagt werden!

Begründung für diese Aufforderung/Beschwerde:

Nach Artikel 21 (1) GG wirken Parteien bei politischer Willensbildung mit – keine Rede ist davon, dass sie faktisch ein Entscheidungsoligopol besitzen. Es ist undemokratisch und widerspricht den Regelungen des Grundgesetzes, wenn Bürger zur neuen Legislaturperiode ihre Stimmen abgeben, aber sonst außerhalb von Besuchen im Plenarbereich, raren Zusammentreffen mit gewählten Abgeordneten oder Petitionen – sämtlich eher mit Alibi-Charakter denn faktischem Einfluss – hinter der Durchsetzung partikulärer Interessen von Parteien und Lobby zurückstehen. Weder die Fraktionsdisziplin noch Probeabstimmungen sind im Grundgesetz vorgesehen. Dagegen ist im Grundgesetz in Artikel 38 (1) eindeutig geregelt, dass der Abgeordnete bei seiner Abstimmung ausschließlich seinem Gewissen unterworfen ist.
Probeabstimmungen dienen einzig dem Zweck, festzustellen, ob die erforderliche Stimmenanzahl erreicht wird, um dann entsprechenden Druck auf die Fraktionsmitglieder auszuüben, die mit diesem Antrag etc. der Fraktion nicht einverstanden sind. Dies steht der in Artikel 38 (1) verlangten freien Gewissensentscheidung des Abgeordneten entgegen. Hierbei darf die Differenzierung zwischen förmlichem und faktischem Fraktionszwang für die Bewertung der Verfassungswidrigkeit keine Rolle spielen, da, auch wenn es einen förmlichen Fraktionszwang nicht gibt, der faktische Fraktionszwang zum gleichen Ergebnis führt – der Abgeordnete wird in der Freiheit seiner Gewissensentscheidung begrenzt. Da Probeabstimmungen der Kontrolle der Abgeordneten einer Fraktion und damit der Durchsetzung der Fraktionsdisziplin dienen, sind diese verfassungswidrig.

10 Kommentare

    Ja, es wird Zeit, dass die Abgeordneten wieder die Interessen des ganzen Volkes vertreten und ohne jeden Zwang nur ihrem Gewissen folgen wie es das GG vorsieht.

  • Eine sehr gute Petition, unglaublich, was sich die jeweiligen Parteiführungen erlauben. Der Abgeordnete ist seinem Gewissen und dem Wählern – dem Volk – verantworlich, nicht seiner Parteiführung – wobei die die gewissenhaften Abgeordneten sehr gerne herausekelt – nennt sich Mobbing. Also, unterzeichen Sie und holen noch weitere 10 Unterzeichner “an Land”; nur jammern gilt nicht, das Volk muß seine Stimme schon erheben, was sollen die ganzen Lobbyisten denn machen, wer Ihre Auftraggeber keine Kunden mehr haben, als klarmachen zum Ändern!

  • Die Damen und Herren der Bundesregierung sollten sich mal an das erinnern, was Sie bei Amtsantritt geleistet haben. “Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, …” Und immer daran denken, “Wir sind das Volk”.

  • Ich stimme mit Ihnen in dem Punkt überein, dass die Abgeordneten einem Fraktionszwang unterliegen. Was die Direktwahl des Bundespräsidenten durch das Volk angeht, erlaubt das jetzige Grundgesetz diese Mäglichkeit nicht, weil die Deutschen juristisch immer noch eine Besatzungsmacht sind. Erst mit der Abschaffung der Nationen in Europa mit einer echten Vertretung der Völker auf Bundeslandebene wird es möglich sein, den Bundespräsidenten von allen Bundesvölkern wählen zu lassen, weil er dann als Zünglein an der Waage zwischen den Völkern und dem Bund auftreten kann. Als solcher hat er somit auch die das Befungnis als Garant des Bundesverfassung aufzutreten und im Notall, den Oberbefehl der Streitkräfte im Krisen- bzw. Kriegsfall auszüben.
    Unser Verfassungsentwurf für die Vereinigten Staaten von Europa auf http://www.smilefly.org sieht diese Möglichkeit ausdrücklich vor.
    In Friedenzeiten hat der Bundespräsident fast nur eine repräsentative Bedeutung und sonst nichts. Ein Europa à la Sarkozy kann es also nicht geben!

    Europäisches Forum zur Gründung der Vereinigten Staaten von Europa
    Georges Lacroix, Sekretär der Europäischen Bundesbank

  • Ich habe die Petition (Verbot von Probeabstimmungen und des Fraktionszwangs) mit unterzeichnet; ich finde es aber das geringste Problem des “Souveräns”:

    - Wieso sind (sogar laut GG) die MdBs nur ihrem Gewissen (weder dem GG selbst, schon gar nicht dem Souverän während der Legislaturperiode) verantwortlich? Das machte Sinn im Feudalismus, wo sie nicht dem Souverän (Kaiser etc.) rechenschaftsschuldig sein sollten. Und fast ein Jahrhundert nach Ausrufnung der Republik? Wer wird belangt für die Bombardierungen Jugoslawiens und Afghanistans? (Oder fanden sie doch in unserem Auftrag statt?)

    - Wenn dies eine Demokratie mit Gewaltenteilung sein soll, wieso darf der “Souverän” nur eine der Gewalten wählen? Sind die Regierung und die (sogar unkoordinierte) Judikative so unwichtig, oder ist das Volk noch zu “unreif”, seine Staatsgewalt selbst und ganz zu wählen?

    Solche und ähnliche Initiativen hätte ich mir eher gewünscht. Und, da das GG dafür nicht vorbereitet ist, könnte dies zum Anlaß werden, die Verfassungskommission zu reaktivieren / reanimieren.

    Ob die nächste Parade von einem vom Volk gewählten Präsidenten abgenommen wird… naja… Schaden wird es niemandem, aber das kann auch die Unterzeichner solcher Petitionen desorientieren (indem sie denken, ein direkt gewählter Präsident unterzeichnet die Gesetze “besser”).

    Vielleicht findet sich jemand, der solche Fragen aufgreift…

  • WIR sind die Demokratie als EINE EINHEIT und nicht nur die, die WIR gewählt haben. Fast jeder, von mündigen Bürgern gewählte Abgeordnete, hat m.E. einen “Meineid” geleistet, da ER – als Abgeordneter – sich nicht an seinen Eid hält.

    Mit der jetzigen Art und Weise der Politik graben DIE sich das eigene Grab. Der Frust beim Bürger wird so immer größer.

  • Bei den Probeabstimmungen für Frau Simonis, gingen sie ganz schön ,,in die Hose”. Ich bin Demokrat durch und durch – und das GG WILL, dass nach dem Gewissen abgestimmt wird. Na gut, wenn ,,wir” es schaffen und alle ,,Kleinlinge” unter einen Hut bekommen und im Bundestag sitzen, vielleicht denken und handeln wir dann anders. Allerdings kann ich mir das nicht vorsdtellen. Deshalb, suchen ,,wir” Gleichgesinnte, schließen uns zusammen – und zeigen den ,,Großen” was voller Einsatz als Gewählte/r, Anstand und Arbeit für das Volk bedeutet (dabei denke ich noch nicht einmal an eine kleinliche Entlohnung, aber Nebentätigkeiten müssen ausgeschlossen sein).

  • Ich habe gezeichnet! Diese Entmündigungsstrategieen gegen den unabhängigen Abgeordneten, der ja eigentlich eh keinerlei Zang unterliegen soll, sind demokratiefeindlich! und spiegeln nicht mehr die Vielfalt sondern nur noch die Einfalt gewisser “Parteibonzen” wieder.

  • [...] der Initiative mein Deutschland (IMD), ist Initaiator des PROJEKTs 204 und Pate der Petition Verbot von Probeabstimmungen und des Fraktionszwangs. Er ruft in Anlehnung an die Inschrift des Reichstagsgebäudes in Berlin – DEM DEUTSCHEN [...]

  • Wenn ich immer noch den Nachklang von Heide Simonis in Schleswig-Holstein höre, die sich empörte über den Abweichler bei der “Abwahl” zur Ministerpräsidentin, dann ist das schon schlimm. So, wie in vielen anderen Bereichen.
    Fraktionszwang darf es nicht geben.
    Wenn allerdings ein Wähler aus altgeborenem Gehorsam immer die Partei wählt, die auch Großvater und Vater gewählt hat, dann mag das schon seinen Grund haben.
    Die meisten Wahlen sind aber personenbezogen.
    Dennoch können die meisten Wähler nicht den Kandidaten wirklich kennen, denn Aussagen in der Wahlpropaganda sind da “die Lüge in Höchstform”.
    Also: Eine gewisse verläßlichkeit in den Rängen ist schon gut, aber nicht das akribische Nachsuchen nach Abweichlern.

    So wäre die Wahl des Bundespräsidenten nicht die Sache des gesamten Volkes, weil:
    1) die Kosten immens sind
    2) die 1.200 Wähler, unter Mitwirkung von Nichtpolitikern, eine gute Mischung abgeben. Mit solcher Zahl Stimmen würde man immerhin jedem Meinungsforschungsinstitut die Freiheit geben, eine Wahlprognose von ziemlicher Genauigkeit aufzustellen.
    Zudem traue ich nicht “dem Bürger” schlechthin zu, die wirkliche Bewertung von Können, Verdienst und Eignung zu überschauen. Da wäre wieder die häßliche Wahlpropaganda im Spiel, die wieder von Versprechungen und Lügen gespickt wäre. Das täte dem Amt des Bundespräsidenten nicht gut!

Kommentar hinterlassen